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EuGH: EU-Staaten müssen keine humanitären Visa ausstellen

Archivmeldung vom 07.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Staaten der Europäischen Union sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht dazu verpflichtet, Personen, die sich in ihr Hoheitsgebiet begeben möchten, um dort Asyl zu beantragen, ein humanitäres Visum zu erteilen. Es stehe den Mitgliedstaaten weiterhin frei, dies auf der Grundlage ihres nationalen Rechts zu tun, teilte der EuGH zur Urteilsbegründung am Dienstag in Luxemburg mit.

Hintergrund für die Entscheidung des Gerichtshofs ist der Fall eines syrisches Ehepaars, welches in der belgischen Botschaft in Beirut Anträge auf humanitäre Visa gestellt hatte. Diese waren vom belgischen Ausländeramt abgelehnt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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