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Datenschützer warnt vor chinesischem Zugriff auf EU-Nutzerdaten

Archivmeldung vom 26.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Didi01 / pixelio.de
Bild: Didi01 / pixelio.de

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar befürchtet, dass sich die chinesische Regierung Zugriff auf sensible Daten europäischer Nutzer verschaffen könnte und fordert Konsequenzen. "Die Volksrepublik China ist ein Hauptakteur der gegen Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten gerichteten Spionageaktivitäten", schreibt Caspar in einem Beitrag für das "Handelsblatt".

Nachrichtendienstliche Aktivitäten erforderten in hohem Maße den Zugriff auf personenbezogene Informationen. "Es wirft daher wesentliche Datenschutzfragen auf, wenn chinesische Unternehmen ihre Dienste in der EU anbieten, sei es als Kommunikationsplattform, Zahlungsdienstleister oder als Betreiber von strategischen Kommunikationsinfrastrukturen."

Caspar rief die EU zum Handeln auf. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten trügen "grundrechtliche Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre" im Verhältnis zu Drittstaaten. "Ohne wirksamen Schutz gegen staatliche Datenzugriffe ist ein Datentransfer in diese Staaten infrage zu stellen", schreibt er. "Im Verhältnis zu China besteht hier ein erheblicher Nachholbedarf." Zur Begründung erläuterte Caspar, dass staatlich gelenkte Firmen im chinesischen Einparteiensystem "keine marktwirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Instanzen" genössen. "Sie dürften kaum geneigt sein, sich dem Zugriff durch Geheimdienste und nationale Sicherheitsbehörden zum Schutz der Daten ihrer Nutzer zu verweigern."

Aus Sicht Caspars müssten daher der Datentransfer nach China und die Datenverarbeitung durch chinesische Dienste und Plattformen sowie andere dortige Kommunikationsanbieter "kritisch betrachtet" werden. Er schlug zu diesem Zweck eine Zusammenarbeit zwischen deutschem Inlandsgeheimdienst und Datenschützern vor. "Es bedarf künftig eines intensiveren Austauschs zwischen Verfassungsschutz- und Datenschutzbehörden sowie einer vertieften Gefährdungsanalyse von Datenschutzrechten durch Drittstaaten", erklärte er. "Nur so lassen sich wirksame Strategien entwickeln, die den machtstaatlichen Datenzugriff aus anderen Ländern, in denen Behörden und Geheimdienste unkontrolliert in die Privatsphäre der Menschen eingreifen, verhindern."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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