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Insektenschutz: Umweltministerin Schulze will bei EU-Agrarmilliarden umschichten

Archivmeldung vom 11.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Svenja Schulze (2019)
Svenja Schulze (2019)

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze will durch Umschichtung bei den milliardenschweren EU-Agrarsubventionen zusätzliche Mittel für Insektenschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft freischlagen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) unter Berufung auf eine Protokollnotiz der Ministerin zum Mittwoch beschlossenen Insektenschutz-Paket der Bundesregierung.

Bislang werden sechs Prozent der Gelder entsprechend von der ersten Säule, aus der Direktzahlungen pro Hektar geleistet werden, in die zweite Säule umgeleitet. Schulze fordert, die Umschichtung für das Jahr 2022 auf mindestens acht Prozent zu erhöhen. Das entspräche fast 100 Millionen Euro, die für zusätzliche Umweltmaßnahmen zur Verfügung stünden. Rechtlich möglich wäre eine Umschichtung von maximal 15 Prozent. In der Protokollnotiz betont Schulze: "Diese zusätzlichen Mittel sollen zweckgebunden für den Insektenschutz und für Ausgleichszahlungen in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten genutzt werden." Ökologische Leistungen der Landwirte müssten entsprechend honoriert werden, fordert Schulze.

Noch ist indes unklar, ob das umstrittene Paket auch so in Kraft tritt wie vom Kabinett am Mittwoch beschlossen. Die Unionsfraktion im Bundestag will nach dem Bericht der "NOZ" an einigen Stellen nachverhandeln. Das geht aus einem Brief der Agrarpolitiker Gitta Connemann und Albert Stegemann an ihre Fraktion hervor, auf den sich das Blatt beruft. Es gebe im Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes "zentrale Punkte, die wir so nicht mittragen können." So will die Union beispielsweise erreichen, dass Landwirte einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung erhalten, wenn die Vorgaben zum Insektenschutz zu stark in ihre Arbeit eingreifen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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