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Justizministerin: Haftbedingungen beim Europäischen Haftbefehl berücksichtigen

Archivmeldung vom 06.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: bundestag.de

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Donnerstagsausgabe), bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Europäischen Haftbefehls die Haftbedingungen in dem jeweiligen Land zu berücksichtigen. "Wenn auch in EU-Mitgliedstaaten Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden, muss dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung beim Europäischen Haftbefehl berücksichtigt werden", sagte sie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Anlass für die Äußerung war ein Jahresbericht des Antifolterkomitees des Europarats. Das Komitee rügt die Haftbedingungen auch in EU-Mitgliedstaaten, unter anderem in Spanien, Bulgarien und Belgien. Zudem gebe es Mängel bei den ärztlichen Untersuchungen im Gefängnis.

Beim Europäischen Haftbefehl müssen EU-Mitgliedstaaten auch eigene Staatsangehörige ausliefern. Nach geltendem Recht dürfen sie die Auslieferung nicht mit der Begründung verweigern, dass die Haftbedingungen in dem anderen Staat menschenrechtlichen Standards widersprechen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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