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Regierung gegen Investitionsschutzregeln im Freihandelsabkommen mit Japan

Archivmeldung vom 09.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Die Bundesregierung ist gegen Investitionsschutzregeln im geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Japan. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Frage des Linksfraktions-Abgeordneten Klaus Ernst hervor. Die Bundesregierung erachte Investitionsschutzbestimmungen einschließlich Bestimmungen zu Investor-Staat-Schiedsverfahren als "nicht erforderlich, da Japan ein Rechtsstaat ist", heißt es in dem Schreiben, das dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe) vorliegt.

Die Bundesrepublik und die anderen EU-Mitgliedstaaten hätten daher mit Japan keine bilateralen Investitionsförderungs- und –schutzverträge abgeschlossen. Die Bundesregierung habe seinerzeit ein "umfassendes Mandat" mitgetragen, da die EU-Kommission sowie die anderen EU-Staaten Verhandlungen auch über einen Investitionsschutz hätten führen wollen. Laut der Ministeriumsantwort setzt die Bundesregierung auf eine "engere regulatorische Zusammenarbeit". Mittels gegenseitiger Information und einem frühzeitigen Austausch der Regulierungsbehörden sollen künftig "möglichst besser miteinander zu vereinbarende Regulierungen" geschaffen werden. "Allerdings darf regulatorische Kooperation nicht zu einem Abbau von Schutzstandards führen, und es muss sichergestellt werden, dass die Regulierungsautonomie aller Seiten gewahrt bleibt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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