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Schwedische Justiz hält an Haftbefehl gegen Assange fest

Archivmeldung vom 25.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Julian Assange 2014
Julian Assange 2014

Foto: David G Silvers
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die schwedische Justiz hält am europäischen Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange fest. Ein Bezirksgericht in Stockholm wies am Mittwoch den Antrag von Assanges Anwälten zurück, den Haftbefehl aufzuheben. Der Australier sei weiter "der Vergewaltigung verdächtig", hieß es zur Begründung. Zudem bestehe das Risiko, dass er sich der Justiz weiter entziehe.

Die schwedischen Behörden hatten im November 2010 einen internationalen Haftbefehl gegen Assange erlassen. Seit Juni 2012 hält sich der Wikileaks-Gründer in der Botschaft Ecuadors in London auf, um einer Festnahme zu entgehen. Assange hatte erklärt, dass er nicht nach Schweden reisen wolle, weil er eine Auslieferung an die USA fürchte. Dort gilt er wegen der Enthüllung geheimer Dokumente als Terrorist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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