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Staatsrechtler bereitet im Fall von Euro-Hilfen für Athen Verfassungsklage in Karlsruhe vor

Archivmeldung vom 28.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider bereitet gemeinsam mit drei weiteren Prominenten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für den Fall vor, dass der Bundestag ein Gesetz zu Staatshilfen für Griechenland passieren lässt.

Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwoch-Ausgabe). "Sobald das Gesetz über die Griechenlandhilfen durch den Bundestag ist, klagen wir", so der pensionierte Professor für Öffentliches Recht. Die Klage würde er gemeinsam mit dem früheren Chef der hessischen Landesbank Wilhelm Hankel, dem früheren Bundesbanker Wilhelm Nölling und dem pensionierten Volkswirtschaftsprofessor Joachim Strabatty aus Tübingen führen. Seit Anfang der 90er Jahre streitet diese "Viererbande" gegen zu viel Europa in Deutschland.

Die Griechenlandhilfe verstoße gegen europäisches Recht, so Schachtschneider, weil sie für die griechischen Schulden aufkomme, in welcher Form auch immer. Damit etabliere die EU einen Finanzausgleich, wie er in Bundesstaaten (etwa Deutschland) praktiziert werde. Die EU aber sei nur ein Staatenbund. Für Schachtschneider bewahrheiten sich damit Bedenken, die ihn schon zu seiner Klage gegen den Euro getrieben haben: "Man kann verschiedenartige Volkswirtschaften nicht unter eine gemeinsame Währung zwingen."

Diese Auffassung teilt der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der einst zur Lissabon-Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler ein umfangreiches Gutachten beigesteuert hat. Für ihn hat die "Viererbande" Recht, er ist sich nur nicht sicher, ob sie es auch bekommt. "Das ist schwierig, aber nicht unmöglich", sagte Murswiek der MZ. Er prüfe die Frage "ergebnisoffen, aber etwas skeptisch", weil die Kläger die Verletzung der Grundrechte eines Einzelnen geltend machen müssten, um in Karlsruhe überhaupt zugelassen zu werden. 

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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