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Frei: Folterkammer-Fall zwingt zum Handeln

Archivmeldung vom 09.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thorsten Frei (2020)
Thorsten Frei (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die niederländische Polizei hat in der Provinz Brabant ein selbst gebautes Gefängnis mit einer dazugehörigen Folterkammer entdeckt. Die Kriminalpolizei war der Bande über das Abfangen von Telefon- und Chatgesprächen auf die Spur gekommen.

Erst vor wenigen Tagen hatte die europäische Justizbehörde Eurojust berichtet, dass die Polizei das Netzwerk geknackt habe und damit ein großer Schlag gegen die Organisierte Kriminalität in Europa gelungen sei.

Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei: "Der Schlag gegen die Organisierte Kriminalität in den Niederlanden und Großbritannien ist ein beeindruckender Fahndungserfolg. Er zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, europaweit im Kampf gegen solche Verbrecher zusammenzuwirken. Er zeigt aber auch, wie sicher sich die Täter gefühlt haben müssen, wenn sie mitten Europa ein Foltergefängnis aus sieben Schiffscontainern errichten wollten. Diese Dreistigkeit zeigt: Der Druck auf das organisierte Verbrechen muss zunehmen. Für Deutschland haben die Ermittler mit der Quellenüberwachung der Telekommunikation seit 2017 ein wichtiges Instrument an der Hand, um Einblicke in Schwerstkriminalität zu erhalten.

Aber die Hürden dafür sind hoch: Ob ein genügend großer Verdacht besteht, dürfte oft von Zufallsfunden abhängen. Deshalb müssen wir das Strafrecht mit der Organisierten Kriminalität auf Augenhöhe bringen. Ziel muss sein, schon die Bildung einer kriminellen Struktur bei der Organisierten Kriminalität, bei Mafia oder bei Clans, besser unter Strafe zu stellen. Und wir müssen dafür sorgen, dass schon beim Verdacht auf solche kriminellen Strukturen wirklich wirksam ermittelt werden kann.

Wir müssen beispielsweise den Tatbestand des § 129, die 'Bildung krimineller Vereinigungen', anpassen: Hier haben wir ebenfalls 2017 schon die Anforderungen an die Struktur der Vereinigung abgesenkt. Aber klar ist: Der Nachweis ist nach wie vor in der Praxis schwierig. Auch die Delikte, zu denen sich die Täter verabreden müssen, sind zu hoch angesetzt, weil mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe erforderlich sind - das ist nicht einmal beim Fund großer Mengen von Rauschgift wie hier der Fall, sondern nur, wenn Sie etwa nachweisen können, dass es eine Bande war oder die Täter das Rauschgift aus dem Ausland einführen. Auch die Höchststrafe, derzeit fünf Jahre, gehört auf 10 Jahre erhöht. Schließlich muss in der Praxis der Ermittlungen sichergestellt werden, dass Zeugen direkt nach der Tat vom Ermittlungsrichter vernommen werden können, so dass ihre Aussagen verwertbar bleiben: Sonst besteht die Gefahr, dass sie sich dank Drohungen später vor Gericht an nichts mehr erinnern."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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