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Brüssel will Umsiedlung von Flüchtlingen aus Kroatien ermöglichen

Archivmeldung vom 21.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Flüchtlinge auf dem Seitenstreifen der ungarischen Autobahn M1 in Richtung Österreich, 4. September 2015
Flüchtlinge auf dem Seitenstreifen der ungarischen Autobahn M1 in Richtung Österreich, 4. September 2015

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EU-Kommission und die luxemburgische Ratspräsidentschaft arbeiten an einem Plan, auch Flüchtlinge aus Kroatien oder Slowenien auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (F.A.S.) unter Berufung auf einen Entwurf für das Treffen der EU-Innenminister am kommenden Dienstag. Darin heißt es, Umsiedlungen sollten auch aus jenen "Mitgliedstaaten im Südosten, die am stärksten vom Flüchtlingsstrom auf der Westbalkanroute betroffen sind", möglich sein.

Bisher war nur geplant, Migranten aus Italien, Griechenland und Ungarn umzusiedeln, insgesamt 160.000 Menschen. Jedoch will Ungarn sich nicht auf diese Weise helfen lassen. Deshalb wurden alle Passagen aus dem Beschluss gestrichen, die auf Ungarn Bezug nehmen, berichtet die F.A.S. weiter.

Damit wird ein Kontingent von 54.000 Personen frei, das neu verteilt werden kann. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat darüber bereits am Freitag mit dem kroatischen Regierungschef Zoran Milanovic gesprochen. Die EU-Innenminister hatten eine Entscheidung über den Umsiedlungsplan am vergangenen Montag vertagt.

Nach F.A.S.-Informationen hatten sich die Slowakei, die Tschechische Republik und Rumänien einem Kompromiss verweigert, nicht jedoch Ungarn, Polen und die baltischen Staaten. Allerdings können die Minister am Dienstag eine Mehrheitsentscheidung treffen.

Der Kompromiss sieht im Kern vor, dass die Staaten dem von der Kommission vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel zustimmen, jedoch wird dieser nicht mehr als "verpflichtender Mechanismus" bezeichnet, wie die F.A.S. berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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