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Anwalt bezeichnet Entschädigung für die Hinterbliebenen des Kundus-Luftschlags als unzureichend

Archivmeldung vom 10.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zwei F-15E beim Abwurf von JDAM über Afghanistan 2009
Zwei F-15E beim Abwurf von JDAM über Afghanistan 2009

Der Anwalt der Hinterbliebenen des Luftschlags von Kundus, Karim Popal, hat die vom Bundesverteidigungsministerium geplante Entschädigung als unzureichend kritisiert. "Das ist keine Entschädigung in unserem Sinne", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Es handele sich lediglich um Hilfszahlungen. "Wenn ich in einer Woche aus Afghanistan  zurück komme, dann werde ich Klage erheben." Unabhängig davon habe er seinen Mandanten aber geraten, die Hilfe anzunehmen, so der Anwalt. Dem "Spiegel" zufolge will das Ministerium insgesamt 400000 Euro zur Verfügung stellen. Es hatte die Verhandlungen mit Popal vor kurzem abgebrochen mit der Begründung, seine Forderungen seien "nicht umsetzbar". Dieser hatte verlangt, mehrere Millionen Euro für langfristige Projekte zur Verfügung zu stellen. Nach eigenen Angaben vertritt er 80 Hinterbliebene, des Bombardements, bei dem nach offiziellen Angaben bis zu 142 Menschen umkamen. Popal ist derzeit unterwegs nach Kundus.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

 

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