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Steinbach/Granold: Erneut schwerer Rückschlag für das Kloster Mor Gabriel

Archivmeldung vom 24.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Ute Granold Bild: cdu-rhpf.de
Ute Granold Bild: cdu-rhpf.de

Letzte Woche hat das Oberste Gericht in Ankara im sogenannten "Waldverfahren" entschieden, dass weitere 27, 6 Hektar Ländereien des Klosters Mor Gabriel dem staatlichen Forstamt zugesprochen werden. Hierzu erklären die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach und die Obfrau im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ute Granold: "Durch das neue Urteil des Obersten Gerichts wurde erneut deutlich, wie das Christentum in der Türkei systematisch marginalisiert und entrechtet wird."

Granold weiter: "Bereits Ende Januar wurde durch ein Urteil des Obersten Gerichts 24,4 Hektar Land des Klosters Mor Gabriel enteignet. Durch das neue Urteil werden nun weitere 27,6 Hektar Land des Klosters enteignet, insgesamt also 52 Hektar. Beide Entscheidungen bedeuten einen schweren Rückschlag für die verbliebene christliche Minderheit in der Türkei und verheißen nichts Gutes für das noch ausstehende Gerichtsverfahren am 4. Mai 2011. Das erneute Urteil ist ein deutliches Beispiel dafür, dass die Religionsfreiheit in der Türkei nur auf dem Papier steht. Es bestätigt wiederum die negative Bewertung der Türkei durch die EU-Kommission in ihren Fortschrittsberichten. Anstatt sich Europa anzunähern, entfernt sich die Türkei immer mehr."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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