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Menschenrechtsbeauftragter verurteilt ugandisches Gesetz gegen Homosexualität

Archivmeldung vom 25.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flagge von Uganda
Flagge von Uganda

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, hat das Anti-Homosexualitätsgesetz verurteilt, das am Montag vom ugandischen Staatspräsidenten Yoweri Museveni unterzeichnet worden war. Ebenso verurteilte Strässer die Veröffentlichung einer Liste mit den Namen "mutmaßlicher Homosexueller" auf dem Titelblatt einer ugandischen Zeitung, wie er am Dienstag mitteilte.

"Eine solche Veröffentlichung verstößt gegen die Menschenrechte der betroffenen Personen, darunter das Recht auf Privatsphäre sowie das Recht auf Gleichbehandlung", so Strässer. Der ugandische Staat habe die Verpflichtung, die Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Personen zu achten, zu schützen und zu fördern.

"Ich fordere den ugandischen Staat auf, alle Bürger vor Gewalt, Ausgrenzung, Diskriminierung und willkürlicher Bestrafung zu schützen und alle Gesetze abzuschaffen, welche gegen Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen, darunter auch das gestern unterzeichnete Gesetz gegen Homosexualität", betonte Strässer.

Der ugandische Staatspräsident Museveni hatte am Montag ein Anti-Homosexualitätsgesetz unterzeichnet, mit dem künftig homosexuelle Handlungen strafrechtlich geahndet werden können. Im Zuge dessen hatte ein ugandische Zeitung eine Liste mit 200 bekannten mutmaßlichen Homosexuellen veröffentlicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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