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NRW-Finanzminister will Hinweisen der Schweizer Steuerbehörden nachgehen

Archivmeldung vom 26.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans will den Hinweisen der Schweizer Steuerbehörden nachgehen: "Der Weg, den die Schweizer Steuerbehörde jetzt beschreitet, ist in der Tat speziell. Wenn die Schweiz Namen von Bundesbürgern im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Unregelmäßigkeiten nennt, müssen und werden unsere Behörden dem aber nachgehen", sagte Walter-Borjans der "Rheinischen Post".

Mitleid mit den betroffenen Steuersündern hat er keins: "Die neuerliche Unruhe derjenigen Steuerhinterzieher, die alle bisherigen Angebote zur Rückkehr zu gesetzestreuem Verhalten haben verstreichen lassen, ist nicht zu bedauern. In Deutschland gelten allerdings Steuergeheimnis und Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Das wird sich auch nicht ändern", so Walter-Borjans weiter.

Die Schweiz hatte zuvor damit begonnen, die Namen deutscher und anderer ausländischer Steuerbetrüger zu veröffentlichen. Hintergrund der Veröffentlichung seien zahlreiche Amtshilfegesuche aus Deutschland, Frankreich, Russland, Indien sowie ein halbes Dutzend weiterer Länder, berichtet die "Sonntagszeitung".

Schweiz veröffentlicht Namen deutscher Steuersünder

Die Schweiz hat damit begonnen, die Namen deutscher und anderer ausländischer Steuerbetrüger zu veröffentlichen. Hintergrund der Veröffentlichung seien zahlreiche Amtshilfegesuche aus Deutschland, Frankreich, Russland, Indien sowie ein halbes Dutzend weiterer Länder, berichtet die "Sonntagszeitung".

Demnach wolle die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) jedem der Betroffenen die Möglichkeit geben, Rechtsmittel gegen die Preisgabe ihrer Daten einzulegen. "Es ist schon speziell, dass man den Namen einer von einem Amtshilfeersuchen betroffenen Person outet", sagte Alexandre Dumas von der ESTV gegenüber der Zeitung. Die Namen der Steuersünder sind im Internet-Portal des Schweizer Bundesblatts abrufbar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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