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Moskauer Gericht mildert Urteil für Pussy Riot

Archivmeldung vom 04.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nadeschda Tolokonnikowa von Pussy Riot im Gericht in Moskau, Juni 2012
Nadeschda Tolokonnikowa von Pussy Riot im Gericht in Moskau, Juni 2012

Foto: Denis Bochkarev
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Moskauer Stadtgericht hat, wie die online Redaktion von Radio "Stimme Russlands" meldet, am Freitag das Urteil gegen die drei Mädchen aus der Punkband Pussy Riot gemildert. Nach der endgültigen Version wurden die jungen Frauen nicht wegen Aufstachelung zum Religionshass sondern wegen Rowdytums verurteilt.

Weiter: "Im Februar 2012 hatten Pussy Riot eine Punkandacht in der Christi-Erlöser-Kathedrale abgehalten und eine Aufnahme davon im Internet veröffentlicht.

Sie wurden zu je zwei Jahren Haft verurteilt, jedoch vorzeitig entlassen."

Quelle: online Redaktion Radio „Stimme Russlands"

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