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Schweiz verschärft Sexualstrafrecht

Archivmeldung vom 08.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Moderne Prostituierte
Moderne Prostituierte

Foto: Juhu
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Schweiz ist der bezahlte Sex mit 16- bis 18-jährigen Prostituierten künftig strafbar. Eine entsprechende Verschärfung des Sexualstrafrechts hat der Schweizer Bundesrat am Freitag beschlossen. Die neue Regelung, wonach Freier mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden können, soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Die Minderjährigen selber blieben straflos, hieß es.

Nach bislang geltendem Recht machten sich Freier in der Schweiz nur strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmlicher Sex mit Prostituierten, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, war bislang hingegen nicht strafbar. Mit der neuen Bestimmung will die Schweizer Politik Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen.

Auch im Bereich der Kinderpornografie werden für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr neue Regelungen in Kraft treten. Für den Verkauf und Besitz soll künftig Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren drohen, für den Konsum und die Vorführung könnten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren verhängt werden, so das Schweizer Bundesamt für Justiz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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