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Bundesregierung nennt syrische Enteignungsplan "perfide"

Archivmeldung vom 26.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bilder von Oktober 2017 in Syrien, Damaskus.
Bilder von Oktober 2017 in Syrien, Damaskus.

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Bundesregierung zeigt sich tief verärgert über jüngste Beschlüsse des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad, die faktischen Enteignungen syrischer Auswanderer in großem Stil ermöglichen. "Mit großer Sorge sehen wir Versuche des Assad-Regimes, mittels fadenscheiniger gesetzlicher Regelungen die Eigentumsrechte vieler geflüchteter Syrerinnen und Syrer infrage zu stellen", teilte das Auswärtige Amt der "Süddeutschen Zeitung" mit.

Offensichtlich versuche die Regierung, "die Verhältnisse vor Ort grundlegend zu Gunsten des Regimes und seiner Unterstützer zu verändern und die Rückkehr einer gewaltigen Zahl von Syrern zu erschweren". Die Bundesregierung kündigte deshalb an, mit ihren Partnern in der EU zu beraten, wie "wir diesem perfiden Vorhaben entgegentreten können". Eine erste Möglichkeit dafür boten Syrien-Gespräche auf Einladung Frankreichs am Donnerstagabend in Paris, an denen neben Bundesaußenminister Heiko Maas auch Vertreter Großbritanniens, der USA, Saudi-Arabiens und Jordaniens teilnehmen sollten. Die Bundesregierung verlangt, dass sich auch die Vereinten Nationen und der UN-Sicherheitsrat des Themas annehmen. "Die Unterstützer des Regimes, allen voran Russland, rufen wir eindringlich auf, die Umsetzung dieser Gesetze zu verhindern."

Es gehe um das Schicksal und die Zukunft von Menschen, "die seit mehr als sieben Jahren großes Leid und Entbehrung durchmachen mussten". Deren Hoffnung bestehe darin, "irgendwann wieder ein friedliches Leben in Syrien zu haben". Assad hatte Anfang April ein Dekret erlassen, das es der Regierung in Damaskus ermöglicht, neue Bebauungspläne zu erlassen. Lokale Komitees sollen die Eigentumsverhältnisse klären, wo es keine Kataster gibt oder diese im Krieg zerstört wurden. Was harmlos klingt, kann für die 5,1 Millionen Flüchtlinge im Ausland gravierendste Folgen haben, ebenso für mehr als sechs Millionen Binnenvertriebene in Syrien. Denn sobald ein Neubaugebiet per Dekret ausgewiesen ist, müssen sich frühere Eigentümer binnen 30 Tagen vor Ort melden und ihre Ansprüche auch belegen - eine Vorgabe, die für viele Flüchtlinge, die gerade auch vor dem Assad-Regime geflohen sind, kaum zu erfüllen sein wird.

Die Bundesregierung äußert sich offenkundig auch deshalb so deutlich, weil derzeit mehr als 500 000 Syrer in Deutschland leben, die auf solche Meldungen hochsensibel reagieren, weil sie ihre Hoffnungen und ihre Zukunft infrage stellen. Dabei basiert die Aufnahme der Flüchtlinge auch auf der Annahme, dass mindestens ein Teil von ihnen nach Ende des Krieges wieder in ihre Heimat zurückkehrt. Entscheidungen wie die von Assad können die Grundlage für eine Rückkehr massiv untergraben. Laut dem syrischen Wohnungsbauminister Hussain Arnous sollen zuerst für das Viertel Baba Amro in Homs, für informelle Gebiete in Aleppo und den Ort Harasta in der östlichen Ghouta bei Damaskus neue Entwicklungspläne erlassen werden - Gebiete, die Hochburgen der Rebellen waren, in denen überwiegend Sunniten lebten.

Hintergrund

Mit Ausnahme weniger Regionen und einem völkerrechtswidrigen Bombardement von Seiten der USA, Frankreich und Großbritannien vor kurzem, ist Syrien seit 2017 wieder im Frieden. Viele Syrer versuchen seitdem wieder zurück zu kehren. Dies ist ihnen jedoch aufgrund von Bürokratie in der EU, vor allem jedoch in Deutschland, teils nicht ohne weiteres möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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