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Immer mehr EU-Ausländer klagen bei Kommunen Sozialhilfe ein

Archivmeldung vom 11.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Zahl der Bürger aus anderen EU-Staaten, die bei deutschen Kommunen Sozialhilfeleistungen einfordern oder einklagen, ist nach Auskunft des Städtetags innerhalb eines Jahres deutlich gestiegen. "Aus vielen Städten wird berichtet, dass EU-Angehörige unter Berufung auf die Urteile des Bundessozialgerichts Sozialhilfeleistungen einfordern und einklagen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Die Städte begrüßten daher die Pläne der Bundesregierung, den Anspruch von EU-Bürgern auf Sozialleistungen zu begrenzen. "Wir brauchen dieses Gesetz jetzt rasch, damit die Kommunen nicht weiter zusätzliche Sozialausgaben schultern müssen, die nach Urteilen des Bundessozialgerichtes auf sie zugekommen sind", forderte Dedy. "Angesichts der Herausforderungen für die Städte durch die Aufnahme von Flüchtlingen würde es die Integrationsmöglichkeiten, aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte zusätzlich belasten, wenn die Auslegung des Bundessozialgerichtes nicht korrigiert wird", warnte Dedy.

In einem Urteil im Herbst vergangenen Jahres hatte das Bundessozialgericht EU-Bürgern einen Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland nach einem "verfestigten" Aufenthalt von mindestens sechs Monaten zugesprochen, auch wenn sie vorher nicht gearbeitet haben. Das Urteil löste in den Kommunen, die die Sozialhilfe tragen, große Befürchtungen aus. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte daraufhin ein Gesetz angekündigt, das den Sozialhilfeanspruch von EU-Bürgern einschränkt. Der Gesetzentwurf kommt nun am Mittwoch ins Kabinett. Er sieht vor, dass EU-Bürger für fünf Jahre von Hartz-IV- und Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen sein sollen, wenn sie nicht durch eigene Arbeit Ansprüche erworben haben.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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