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Staatsanwalt hält Breivik für nicht zurechnungsfähig

Archivmeldung vom 21.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Anders Behring Breivik Bild: Anders Behring Breivik / commons.wikimedia.org
Anders Behring Breivik Bild: Anders Behring Breivik / commons.wikimedia.org

Die Staatsanwaltschaft in Oslo hat den geständigen Massenmörder Anders Behring Breivik für nicht zurechnungsfähig erklärt. Zum Ende des Verfahrens hat die Anklage demnach auf Zwangseinweisung des Islamhassers in eine geschlossene Psychiatrie plädiert.

So sei auch Breiviks behauptete Zugehörigkeit zu einem "Orden der Tempelritter" als politischem Netzwerk frei erfunden, erklärte Anklägerin Inga Bejer Engh vor dem Osloer Gericht. In Wirklichkeit sei er von "Gewalt- und Mordphantasien" angetrieben gewesen. Auch Staatsanwalt Svein Holden verglich die beiden gegensätzlichen Gutachten und kam zu dem Ergebnis, dass Breivik nicht zurechnungsfähig sei. Breivik selbst hält sich hingegen für zurechnungsfähig und will seine Strafe im Gefängnis absitzen.

Am Freitag werden auch die Anwälte des Massenmörders ihr Schlussplädoyer halten, abschließend darf Breivik sich selbst noch einmal äußern. Das Urteil wird für Juli oder August erwartet. Breivik hatte im Juli 2011 in Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet und anschließend auf der Insel in einem Feriencamp 69 Menschen erschossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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