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Verwaltungsrichter plädieren für Klarstellung von Dublin III

Archivmeldung vom 28.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, hält die Möglichkeit von Zurückweisungen von in anderen EU-Staaten registrierten Asylbewerbern an der deutschen Grenze für eine offene Rechtsfrage. "Dazu gibt es keine verbindliche Rechtsprechung. Diese Frage ist also nicht entschieden", sagte Seegmüller der "Welt". Er würde sich deshalb wünschen, "dass wir eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dazu bekommen, gegebenenfalls nach einer Vorlage beim Europäischen Gerichtshof natürlich."

Seegmüller, der auch Beisitzer des Bundesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen ist, plädierte außerdem für "eine Klarstellung in der Dublin-III-Verordnung". Die lasse in ihrer aktuellen Form verschiedene Interpretationen zu. "Die Dublin-III-Verordnung ist leider wie viele andere europäische Normen auch technisch schlecht gemacht. In umständlicher Sprache enthält sie viel entschiedenes Sowohl-als-auch", sagte Seegmüller. Der Bundesverwaltungsrichter sprach sich weiter dafür aus, das deutsche Asylrecht zu überarbeiten.

"Das Flüchtlingsrecht, wie es seinen Eingang in deutsches und europäisches Recht gefunden hat, ist auf die zunehmende Armutsmigration nicht zugeschnitten", sagte Seegmüller. "Seine Ausrichtung auf Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung ihre Heimat verlassen, bietet vielfältige Anreize auch für Menschen, die im eigentlichen Sinne von der Zielrichtung nicht erfasst werden, weil es ihnen nicht um Schutz, sondern um Arbeit und ein besseres Leben geht." Deshalb dürfe allerdings nicht "die Institution Asylrecht" infrage gestellt werden. Vielmehr sei es nötig, "an der Fortentwicklung des derzeitigen Rechtsschutzsystems mitzuarbeiten, um auch in Zukunft qualitativ hochwertigen Rechtsschutz in Asylverfahren sicherzustellen", so Seegmüller.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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