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Professor: Abhören des Kanzler-Telefons nicht verboten

Archivmeldung vom 01.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Crypto City: Hauptquartier der NSA in Fort Meade
Crypto City: Hauptquartier der NSA in Fort Meade

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Abhören des Handys von Kanzlerin Merkel durch den US-Geheimdienst NSA ist völkerrechtlich nicht verboten. Das schreibt Professor Stefan Talmon in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ein völkerrechtliches Spionageverbot könne sich nur aus zwischenstaatlichen Verträgen oder aus dem Völkergewohnheitsrecht ergeben. Eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Spähangriffen ausländischer Geheimdienste, wie sie derzeit von Deutschland und Brasilien geplant wird, hat dagegen allenfalls politisches oder moralisches Gewicht.

Ein sogenanntes "No Spy"-Abkommen, worin sich die Vertragsparteien verpflichten, sich nicht gegenseitig auszuspähen, existiert bislang zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland nicht, ist aber geplant. Hier wird immer wieder auch auf die britisch-US-amerikanische Fernmeldeaufklärungsvereinbarung von 1946 verwiesen, der später auch Australien, Kanada und Neuseeland beigetreten sind, schreibt Talmon in der F.A.Z. Die fünf Staaten sollen übereingekommen sein, sich nicht gegenseitig auszuspähen. 

Bei dieser auf der Internetseite der NSA veröffentlichten "Vereinbarung" scheint es sich jedoch eher um eine politische Abmachung zwischen den Geheimdiensten als um einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zwischen den Staaten zu handeln. Ein Ausspähverbot wird nicht ausdrücklich erwähnt; vielmehr geht es um den umfassenden Austausch von Geheimdienstinformationen, der ein gegenseitiges Ausspähen wohl überflüssig macht. 

Ein Abhören der Kanzlerin von US-Militäreinrichtungen in Deutschland verstieße gegen das Nato-Truppenstatut, schreibt Talmon weiter. Streitigkeiten darüber sind jedoch durch Verhandlungen ohne Inanspruchnahme außenstehender Gerichte zu regeln, so dass eine Rechtsverletzung so nicht effektiv geltend gemacht werden kann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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