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Russlands Außenamt kommentiert Krim-Beschluss des Ministerkomitees des Europarates

Archivmeldung vom 06.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Satellitenbild der Halbinsel Krim
Satellitenbild der Halbinsel Krim

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Außenministerium Russlands hat den jüngsten Beschluss des Ministerkomitees des Europarates zur Schwarzmeer-Halbinsel Krim für nichtig erklärt. Wie das Außenamt am Freitag in Moskau mitteilte, wurde im Beschluss eine „Verschlechterung der Situation um die Menschenrechte auf der Krim“ festgestellt, meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: „Die vom Ministerkomitee wiederholten Kiewer Ausschweifungen über das ‚schwere Los‘ der Bevölkerung auf der virtuell-ukrainischen Krim, die sich allem Anschein nach auf die gegenwärtige Lage in anderen von den ukrainischen nationalistischen Behörden kontrollierten Regionen gründen, haben mit der realen Sachlage in der Republik Krim und der Stadt Sewastopol der Russischen Föderation nichts gemein“, betonte das Außenamt.

Russland sehe sich nicht an den oben genannten Beschluss gebunden und halte dessen Missbrauch durch die ukrainische Seite für ihre Propaganda nicht für rechtmäßig. „Für uns sind diese Entscheidung… politisch und juristisch nichtig. Unsererseits haben wir die Entwürfe von Beschlüssen des Ministerkomitees des Europarates zur Förderung des Minsker Prozesses und zu Verstößen gegen die Menschenrechte in der Ukraine zur Diskussion eingebracht“, hieß es.

Die Krim wurde nach einem Referendum von März 2014 Teil der Russischen Föderation. Damals sprach sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der Halbinsel für die Wiedervereinigung mit Russland aus.

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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