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Historiker fordern Löschmoratorium für Afghanistan-Akten

Archivmeldung vom 09.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der Krieg in Afghanistan seit 2001 ist die jüngste Phase des seit 1978 andauernden afghanischen Konflikts, die mit der US-geführten Intervention im Herbst 2001 eingeleitet wurde.
Der Krieg in Afghanistan seit 2001 ist die jüngste Phase des seit 1978 andauernden afghanischen Konflikts, die mit der US-geführten Intervention im Herbst 2001 eingeleitet wurde.

Foto: Swarm
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Spitzen des Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD), des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) und des Bundesarchivs haben die Bundesregierung dazu aufgerufen, durch ein Moratorium eine Löschung von Afghanistan-Akten zu verhindern.

Es sei eine "für eine Demokratie zentrale Frage, ob und wie für politische Entscheidungsprozesse wichtige Mitteilungen [...] überliefert werden", heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Fachorganisationen an das Bundeskanzleramt, aus dem die "Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ)" zitiert.

"Wenn zentrale Informationen zum Verständnis politischer Prozesse dauerhaft verloren gehen, weil eine angemessene Dokumentation unterblieben ist, wird eine spätere abgewogene Rekonstruktion und Bewertung demokratischer Verfahren, die Gerüchten entgegentritt, kaum möglich sein", schreiben die VHD-Vorsitzende Eva Schlotheuber, VdA-Chef Ralf Jacob und der Präsident des Bundesarchivs, Michael Hollmann. "Vor allem elektronische Daten (E-Mails, SMS, Messenger-Nachrichten) in den Ressorts sowie im Bundeskanzleramt rund um das Thema Afghanistan müssen [...] durch ein Löschmoratorium gesichert werden", heißt es weiter.

Die Wissenschaftler schließen sich daher "mit Nachdruck" der politischen Forderung nach einem solchen Beschluss an, der im Bundestag keine Mehrheit gefunden hatte.

Prinzipiell reichten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes zwar für die Archivierung von Dienstakten und Kommunikationsmedien aus, heißt es in dem Schreiben vom 8. September. "Allerdings fehlt es an dem Bewusstsein, dass auch über Messenger-Dienste ausgetauschte Informationen nach dem Gebot der Aktenmäßigkeit der Verwaltung in den Dienstakten zu dokumentieren sind", geben die Historiker zu bedenken. Dass es hier zu Mängeln komme, habe sich etwa beim Umgang mit Handydaten der früheren Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen gezeigt. Auch durch den bevorstehenden Regierungswechsel drohten Daten über den Krieg in Afghanistan verloren zu gehen. "Diese Informationen sind eine wesentliche Voraussetzung für jede wissenschaftliche historische Erforschung und Aufarbeitung", zitiert die "NOZ" aus dem Brief.

Die Verbände und das Bundesarchiv fordern über den Einzelfall Afghanistan hinaus eine generelle Diskussion über den Umgang mit "flüchtigen Kommunikationsformen" bei der Dokumentation von Regierungs- und Verwaltungshandeln. Die Experten bemängeln eine generell "oft mangelhafte Qualität und Lückenhaftigkeit" der Dienstakten.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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