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EuGH erleichtert Rückführungen in andere EU-Länder

Archivmeldung vom 19.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Deutschland darf Asylbewerber unabhängig vom Zustand des dortigen Sozialsystems in andere EU-Länder abschieben. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag hervor.

Nur wenn der Asylbewerber durch die Abschiebung in eine Lage "extremer materieller Not" versetzt werde, die gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoße, sei eine Überstellung in andere EU-Mitgliedstaaten nicht gestattet. Mängel im Sozialsystem des betreffenden Mitgliedstaats erlaubten allerdings für sich allein genommen nicht den Schluss, dass das Risiko einer solchen Behandlung bestehe, urteilten die Luxemburger Richter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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