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Kanadische Provinz verlangt ab September Impfnachweise für bestimmte Bereiche

Archivmeldung vom 27.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Flagge von Kanada
Flagge von Kanada

Der Regierungschef der kanadischen Provinz British Columbia hat angekündigt, dass der Zutritt für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens ab September nur noch mit Impfnachweis möglich sein werde. Die Regelung gelte zunächst bis Januar, könne aber verlängert werden. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "In der kanadischen Provinz British Columbia wird es ab September nur noch mit einem Impfnachweis möglich sein, bestimmte Einrichtungen zu betreten. Dies gaben der Premierminister der Provinz John Horgan, dessen Gesundheitsminister Adrian Dix sowie die Leiterin der Gesundheitsbehörde der Provinz Bonnie Henry auf einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt.

Die Impfnachweise müssen dann in Restaurants, Fitnesszentren, Kinos, Kasinos, auf Konzerten, bei Sportveranstaltungen sowie sonstigen größeren Veranstaltungen in Innenräumen, wie etwa Konferenzen oder Hochzeiten, erbracht werden. Ab dem 13. September genüge hierbei der Nachweis über die einfache Impfung, ab dem 24. Oktober werde der Nachweis über die vollständige Impfung erforderlich sein. Horgan begründete die neuen Regelungen so:

"Sich impfen zu lassen ist der richtige Weg, um die Pandemie zu überstehen. Es gibt keinen Grund, warum diejenigen, die am sozialen und wirtschaftlichen Leben unserer Gemeinschaft teilnehmen wollen, nicht den nächsten Schritt machen und sich mit einem sicheren und wirksamen Impfstoff impfen lassen."

Auch ein negativer Test genüge dann nicht mehr. Ausnahmeregelungen soll es nicht geben, auch nicht für jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Allein Kinder unter 12 Jahren, die in British Columbia derzeit nicht gegen COVID-19 geimpft werden dürfen, sind ausgenommen, solange sie in Begleitung eines geimpften Erwachsenen sind.

Man wolle die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung der Regelungen unterstützen. "Wir machen es so einfach wie möglich, den Impfstatus von Personen vertraulich zu ermitteln", sagte Henry. Der Impfnachweis soll auf ein Smartphone hochgeladen werden können und muss zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis vorgelegt werden. Die Maßnahmen sollen zunächst nur vorübergehend bis Januar gelten, eine Verlängerung sei jedoch möglich."

Quelle: RT DE

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