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Bundesregierung schließt Freihandelsabkommen mit Kanada nicht aus

Archivmeldung vom 06.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Die Bundesregierung hält sich weiterhin alle Türen offen, dem geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) zuzustimmen. Das Wirtschaftsministerium signalisierte nun, mit den im Vertrag enthaltenen Investitionsschutzklauseln leben zu können.

Die Bundesregierung halte zwar "prinzipiell Investitionsschutzabkommen zwischen Rechtsstaaten nicht für erforderlich", heißt es in einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei, die der "Welt" vorliegt. Die Bundesregierung müsse aber beurteilen, ob das "europäische Gesamtinteresse so überwiegend ist, dass gegebenenfalls ausgehandelte Investitionsschutzabkommen hingenommen werden können". Und danach sieht es laut Antwort der Regierung aus. Es "scheint unwahrscheinlich", dass im Rahmen von Investor-Staat Schiedsverfahren bei CETA Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden könnten, "die nicht auch vor nationalen Gerichten geltend gemacht werden können", schreibt Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake (Grüne).

Der Schutzstandard der gerechten und fairen Behandlung sei bei CETA "wesentlich enger gefasst" als in bisherigen Investitionsschutzabkommen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Kritiker des Abkommens wie die Linkspartei warnen, über Investitionsschutzklauseln könnten Unternehmen künftig Staaten bei unliebsamer Rechtssprechung vor "geheime" Schiedsgerichte zerren und auf Schadensersatz verklagen. "Bundeswirtschaftsminister Gabriel treibt ein scheinheiliges Spiel auf Kosten der Steuerzahler, wenn er öffentlich ein Investitionsschutzabkommen in den Freihandelsabkommen mit den USA und mit Kanada für nicht erforderlich deklariert, aber sich im Konkreten nicht klar dagegen einsetzt", sagte der Vize-Fraktionschef der Linkspartei im Bundestag, Klaus Ernst.

Das Beispiel Vattenfall zeige, welche Gefahren von Schiedsgericht ausgingen. Das schwedische Unternehmen hatte 2012 vor dem Schiedsgericht ICSID Klage gegen Deutschland eingereicht, weil es wegen des Atomausstiegs Umsatzeinbußen erlitt. Der Prozess hat Deutschland bislang 1,21 Millionen Euro gekostet, wie aus einer weiteren Anfrage der Linkspartei an das Wirtschaftsministerium hervorgeht, die der "Welt" ebenfalls vorliegt. "Mehrere Millionen Steuergelder gehen für die Auseinandersetzung vor dem ICSID-Schiedsgericht zwischen der Bundesregierung und Vattenfall drauf. Es ist ein schlechter Witz, wenn die Bundesregierung diese Gefahr bei CETA abtut", so Ernst.

Die Zustimmung zu CETA gilt als Testfall für das geplante Handelsabkommen der EU mit den USA.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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