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Gutachten: Kindergeldbegrenzungen für EU-Bürger rechtlich nicht umsetzbar

Archivmeldung vom 15.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Gesine Lötzsch (2011)
Gesine Lötzsch (2011)

Foto: Ginniwunni
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorschlag von Unionsabgeordneten, das Kindergeld für Saisonarbeiter aus anderen EU-Staaten zu begrenzen, ist rechtlich nicht umsetzbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wie das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) berichtet.

Demnach haben EU-Bürger, die in Deutschland steuerpflichtig sind, nach deutschem Recht generell Anspruch auf Kindergeld - auch wenn ihre Kinder im EU-Heimatland leben. Der Vorschlag, die Zahlung auf das Existenzminimum des jeweiligen Heimatlands zu kürzen, ist mit EU-Recht "unvereinbar", so das Gutachten. Es verstoße erstens gegen das Verbot, Familienleistungen vom Wohnort innerhalb der EU abhängig zu machen, zweitens gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit und drittens gegen das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit sozialen Vergünstigungen.

Sollte der Vorschlag den Weg in die Gesetzgebung finden, könnten EU-Ausländer sofort gerichtlich dagegen vorgehen. Das neue Gesetz wäre dann unanwendbar. "Die EU-Rechtslage ist eindeutig. Das Kindergeld darf für EU-Bürger nicht gekürzt werden", sagte die Haushaltsausschuss-Vorsitzende Gesine Lötzsch (Linke) dem "Handelsblatt". "Dass die CDU trotzdem eine Wahlkampagne auf dem Rücken von Kindern macht, ist schäbig."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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