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UN-Konvention ist Meilenstein für behinderte Menschen

Archivmeldung vom 14.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen durch die UN-Generalversammlung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, die am 13. Dezember von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden ist, ist ein Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik. Für 650 Millionen behinderte Menschen weltweit ist die UN-Konvention ein großer Fortschritt. Wir hoffen, dass die UN-Konvention dazu beiträgt, die Lebenssituation behinderter Menschen weltweit zu verbessern."

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtlich bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen sichert. Die Unterzeichnerstaaten werden sich damit verpflichten, die umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der Gesellschaft zu sichern. Diskriminierende Gesetze und Barrieren sind abzubauen. Ziel ist, behinderten Menschen ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen muss noch von den Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert werden. Aus Sicht des SoVD ist eine zügige Unterzeichnung und Ratifizierung anzustreben, damit das Vertragswerk so schnell wie möglich in Kraft treten kann.

Hervorzuheben ist, dass die Rechte behinderter Frauen umfassend berücksichtigt werden. Die Vertragsstaaten sind gefordert, besondere Anstrengungen zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen zu unternehmen. Hierfür hatte sich der SoVD während der Verhandlungen um den Konventionstext in New York verstärkt eingesetzt. Es ist außerdem sehr zu begrüßen, dass ein eigenes Monitoring-System die Einhaltung der UN-Konvention überwachen wird.

Besonders erfreulich ist, dass im Konventionstext eine Fußnote gestrichen wurde, die die Wirkung der Konvention in Russland, China und arabischen Ländern eingeschränkt hätte. Daher kann die UN-Konvention uneingeschränkt als großer Durchbruch für behinderte Menschen gefeiert werden.

Quelle: Pressemitteilung SoVD-Bundesverband

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