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Türkei: ROG begrüßt Reformen zur kurdischen Sprache und mahnt weitere Schritte an

Archivmeldung vom 20.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Reporter ohne Grenzen
Reporter ohne Grenzen

Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die Ankündigung der türkischen Regierung, die Einschränkungen bei der Verwendung der kurdischen Sprache aufzuheben. Gleichzeitig appelliert ROG an die Regierung, die neuen Freiheiten auf die Medienberichterstattung über kurdische Themen und Belange auszudehnen.

"Die Regierung hat einen wichtigen Schritt von großer Symbolkraft getan. Allerdings wird diese Reform keine grundlegenden Auswirkungen haben, solange Medien die kurdische Frage nicht frei, das heißt, ohne eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen, ansprechen können", kritisiert ROG. "Medienmitarbeiter sind weiterhin Opfer von Zensur und Einschüchterungsversuchen, sobald sie sensible Themen wie die Interessen der kurdischen Minderheit aufgreifen", so ROG.

Am 13. November kündigte der türkische Innenminister an, alle geltenden Einschränkungen der kurdischen Sprache abzuschaffen. Nach einer am selben Tag veröffentlichten Richtlinie soll auch die Ausstrahlung von Rundfunksendungen in Minderheitensprachen ohne zeitliche Beschränkung in Zukunft möglich sein.

Seit Januar 2004 war die Verwendung der einst verbotenen kurdischen Sprache in Printmedien und im öffentlichen Fernsehkanal "TRT 6" erlaubt. Private Kanäle durften hingegen nur fünf Stunden in der Woche im Radio und vier Stunden im Fernsehen auf Kurdisch senden. Darüber hinaus mussten die Sendungen bislang auf Türkisch untertitelt werden, so dass eine Live-Übertragung unmöglich war. Infolge dieser Beschränkungen haben nur der lokale Kanal "Gün TV" sowie seit zwei Monaten der Satellitenkanal "Su TV" der kurdischen Minderheit Programme in deren Sprache angeboten.

Einige Gesetzesartikel beschränken derzeit die Recherche- und Berichtsfreiheit türkischer Medien und verhindern demokratische Debatten im Land. Eine Reihe von Themen gelten als Tabu, darunter Kritik an der Armee, Polizei und Justiz sowie Folter, Laizismus oder bestimmte Darstellungen von Mustafa Kemal Atatürk. Kraft der Gesetze beschränken viele Richter und Staatsanwälte regionaler Gerichtshöfe die Freiheit der Medien. "Die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei kann sich nur verbessern, wenn diese repressiven Gesetze aufgehoben werden", so ROG.

Als besonders repressiv erweist sich die Anwendung des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzes: Auf Grundlage dieser Regelung über die "Verunglimpfung des Türkentums, der Republik und der Grundlagen der Institutionen des Staates" können Journalisten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Auch auf Basis des Anti-Terror-Gesetzes Nr. 3713 und des Artikels 216 des Strafgesetzes über die "Anstiftung zu Feindschaft und Hass" werden Journalisten verfolgt.

In dieser Hinsicht laufen zur Zeit rund 20 Verfahren gegen Vedat Kursun, Chefredakteur der einzigen kurdischsprachigen Zeitung "Azadiya Welat". Ihm werden "PKK-Propaganda", "stillschweigende Duldung von Verbrechen" und "Zugehörigkeit zu einer illegalen Organisation" vorgeworfen. Der Journalist ist seit vergangenem Januar in Untersuchungshaft.

Kurdische Oppositionszeitungen werden regelmäßig verboten, entsprechende Internetangebote gesperrt. Zuletzt wurde am 18. November die Website der Tageszeitung "Günlük" blockiert. Die Print-Ausgabe wurde auf Grundlage des Anti-Terror-Gesetzes bereits wenige Monate vorher verboten.

Die staatliche Repression trifft auch Medien, die wenig Sympathien für mögliche kurdische Autonomiebestrebungen zeigen. So werden beispielsweise ein Journalist der "Milliyet", Devrim Sevimay, und die von ihm interviewte bekannte türkische Sängerin Hülya Avsar der "Anstiftung zum Hass" beschuldigt. Avsar hatte in dem Interview geäußert, dass die Regierung bei ihrer Politik der Öffnung die Rechte der Kurden nicht unterbewerten oder ignorieren darf. Zudem sei es schwierig, die Terroristen der separatistischen PKK zu überzeugen, ihre Waffen niederzulegen, so Avsar.

Auf der ROG-Rangliste zur Lage der Pressefreiheit weltweit 2009 steht die Türkei auf Platz 122 von 175. Damit hat der EU-Beitrittskandidat im Vergleich zum Ranking des Vorjahres 20 Plätze verloren.

Quelle: Reporter ohne Grenzen

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