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Globale Zensur durch EuGH-Urteil: Facebook muss Hasspostings weltweit löschen

Archivmeldung vom 04.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland und die Europäische Union sind weltweit führend in der Zensur unerwünschter Meinungen: Wer bestimmt was eine "erlaubte" und was eine "unerlaubte" Meinung ist? (Symbolbild)
Deutschland und die Europäische Union sind weltweit führend in der Zensur unerwünschter Meinungen: Wer bestimmt was eine "erlaubte" und was eine "unerlaubte" Meinung ist? (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Online-Dienste wie Facebook können dazu gezwungen werden, Hasspostings und für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche und Kommentare zu entfernen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Das EU-Recht verwehre es nicht, dass eine solche Verfügung im Rahmen des einschlägigen internationalen Rechts weltweit zur Wirkung gelange, dessen Berücksichtigung Sache der Mitgliedstaaten sei, hieß es zur Begründung. Die ehemalige österreichische Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek hatte gegen Facebook vor den österreichischen Gerichten geklagt. Sie hatte beantragt, dass dem sozialen Netzwerk aufgetragen werde, einen von einem Facebook-Nutzer veröffentlichten Kommentar, der sie in ihrer Ehre beleidigt habe, sowie wort- und sinngleiche Behauptungen zu löschen.

Der Nutzer hatte auf seiner Profilseite einen Artikel eines österreichischen Online-Nachrichtenmagazins geteilt, was auf dieser Seite eine sogenannte "Thumbnail-Vorschau" von der ursprünglichen Webseite generierte, die den Titel dieses Artikels, eine kurze Zusammenfassung davon sowie ein Foto von Glawischnig-Piesczek enthielt. Der Facebook-Nutzer postete zudem einen Kommentar zu diesem Artikel, der nach den Feststellungen des Obersten Gerichtshofs in Österreich geeignet sei, Glawischnig-Piesczek in ihrer Ehre zu beleidigen, sie zu beschimpfen und zu diffamieren. Dieser Beitrag konnte von jedem Nutzer von Facebook abgerufen werden. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hatte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof gewandt, um die Auslegung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zu klären.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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