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Durchbruch bei Brexit-Verhandlung - Vieles soll bleiben, wie es ist

Archivmeldung vom 08.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Brexit: Die undemokratische Europäische Union in Auflösung
Brexit: Die undemokratische Europäische Union in Auflösung

Bild: Lupo / pixelio.de

Bei den Brexit-Verhandlungen haben Großbritannien und die EU einander große Zugeständnisse gemacht - vieles sieht danach aus, als ob sich kaum etwas ändern soll. Die Zustimmung der 27 EU-Staaten ist daher ungewiss, aber auch innerhalb Großbritanniens droht Gegenwind. So sollen auch nach dem Brexit die im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürger und die in der EU-27 lebenden Briten ihre heutigen Rechte unverändert behalten, heißt es im gemeinsamen Bericht der Unterhändler der Kommission und der britischen Regierung, der am Freitagmorgen von Premierministerin Theresa May bei einem Treffen mit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gebilligt wurde.

Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben auch durchgesetzt, dass die im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürger keine komplizierten Verwaltungsverfahren auf sich nehmen müssen. Was die finanzielle Seite angeht, hat sich das Vereinigte Königreich damit einverstanden erklärt, dass die von der EU-28 eingegangenen Verpflichtungen auch von der EU-28 erfüllt werden müssen – und dies schließt das Vereinigte Königreich ein. Zwischen Irland und Nordirland soll zudem eine "harte Grenze" vermieden werden. Das hatte schon im Vorfeld zu Ansprüchen aus Schottland geführt, ebenfalls eine Sonderrolle zu bekommen. Und manchem EU-Mitgliedsland könnte der Brexit damit zu weich ausfallen. Ärger ist also vorprogrammiert.

Der Europäische Rat soll am 15. Dezember entscheiden, ob die zweite Verhandlungsphase beginnen kann. Die Gespräche sollten bis Herbst 2018 abgeschlossen sein, damit das Austrittsabkommen noch rechtzeitig vor dem 29. März 2019 verabschiedet werden kann. Dann will Großbritannien die EU verlassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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