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Berufung im Fall Pistorius zugelassen

Archivmeldung vom 13.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilte Paralympics-Star Oscar Pistorius wird sich einem Berufungsverfahren stellen müssen. Das erklärte Richterin Thokozile Masipa am Freitag in Johannesburg.

Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das erste Urteil eingelegt, da sie eine Verurteilung des ehemaligen Sportstars wegen Mordes erreichen will. Die Anwälte von Pistorius hatten versucht, den Berufungsprozess zu verhindern.

Pistorius war am 21. Oktober 2014 wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er zu drei Jahren Haft wegen der rücksichtslosen Benutzung einer Waffe verurteilt. Dieser Teil der Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Der Paralympics-Star hatte in der Nacht zum Valentinstag 2013 seine Freundin durch eine geschlossene Toilettentür erschossen. Pistorius selbst beteuerte, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten zu haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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