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Britisches Gericht: Wikileaks-Gründer Assange darf an Schweden ausgeliefert werden

Archivmeldung vom 24.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org
Julian Assange Bild: Espen Moe / de.wikipedia.org

Der Gründer der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, darf an Schweden ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in London am Donnerstag. Grundlage für das Urteil ist ein von Schweden beantragter EU-weit geltender Haftbefehl. Assange und sein Anwalt hatten bereits vor dem Urteil erkennen lassen, dass sie eine solche Entscheidung anfechten wollen und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen wollen. Assange hat nun sieben Tage Zeit, Berufung einzulegen.

Die schwedische Staatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch vor und hatte eine Auslieferung beantragt. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen Wikileaks. Anfang Dezember hatte sich Assange bei der britischen Polizei gemeldet und war danach zunächst für rund eine Woche in Haft. Danach kam er auf Kaution frei und verbrachte die vergangenen Wochen im Haus eines Freundes. Wikileaks hatte im November 2010 rund 250.000 Geheimdokumente aus dem US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt. Die Enthüllungsplattform hatte zuvor bereits mit Geheimdokumenten zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak international Aufsehen erregt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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