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Dr. Peter Gauweiler: QE-Staatsanleihenkäufe der EZB sind rechtswidrig

Archivmeldung vom 09.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Gauweiler (2012)
Peter Gauweiler (2012)

Foto: Henning Schacht
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Heute beginnt die Europäische Zentralbank (EZB), ihr verharmlosend als „quantitative Lockerung“ (quantitative easing – QE) bezeichnetes Staatsanleihenankaufprogramm auszuführen. Dazu gab der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CSU-Vorsitzende Dr. Peter Gauweiler folgende Erklärung ab: "Die EZB druckt riesige Mengen frischen Geldes, um damit Staatsanleihen zu kaufen und die Inflation anzufeuern. Sie verstößt damit gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung, das aus guten Gründen im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist. Den Eurostaaten wird auf diese Weise der Anreiz zu solider Haushaltsfinanzierung und zu Strukturreformen genommen. Für sie wird es viel bequemer sein, zum Nulltarif bei der EZB Schulden zu machen."

Gauweiler weiter: "Die EZB verstößt mit ihren Staatsanleihenkäufen außerdem gegen die Verpflichtung, die Preisstabilität zu wahren, denn sie arbeitet gezielt auf Inflation hin. Und sie überschreitet ihr geldpolitisches Mandat, denn sie hat von den Vertragsstaaten der EU-Verträge nicht die Ermächtigung erhalten, Staatsanleihen in dieser Größenordnung anzukaufen und dabei derart große Verlustrisiken zu übernehmen, deren Folgen letztlich der Steuerzahler zu tragen hat.

Das QE-Staatsanleihenankaufprogramm der EZB ist daher aus mehreren Gründen eindeutig rechtswidrig. Dies ist das Ergebnis eines umfangreichen Rechtsgutachtens, das der Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek (Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg) in meinem Auftrag angefertigt hat. Der Gutachter hat gezeigt, dass die Rechtsgrundlagen der EZB nicht mit den Rechtsgrundlagen anderer Zentralbanken, die QE-Programme durchgeführt haben, vergleichbar sind. Aus dem Umstand, dass es Staatsanleihenkaufprogramme in den USA oder in Japan gegeben hat, kann man nicht folgern, dass ein solches Programm in der Europäischen Union rechtmäßig ist. Der EZB fehlt für ein solches Programm die demokratische Legitimation, die von den Eurostaaten nur durch eine Änderung der EU-Verträge geschaffen werden könnte."

Quelle: Dr. Peter Gauweiler

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