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Leistungsschutzrecht für Presseverlage sorgt auf EU-Ebene für Streit

Archivmeldung vom 08.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild:Alexander Klaus/pixelio.de
Bild:Alexander Klaus/pixelio.de

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sorgt nun auch auf europäischer Ebene für Streit. Die zuständige Berichterstatterin des Europaparlaments will nach Informationen des "Handelsblatts" den Verlagen kein Recht einräumen, von Internet-Suchmaschinen wie Google eine Entlohnung für die Verwendung auch kleiner Textausschnitte verlangen zu können.

Dieses Recht hatte der damalige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen im Rahmen seines Vorschlags für eine Urheberrechtsreform zugestanden. Damit die Reform in Kraft treten kann, müssen das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten zustimmen.

Die maltesische Abgeordnete Therese Comodini Cachia, die im Rechtsausschuss des Parlaments die Federführung für das Thema hat, lehnt den Vorschlag zum Leistungsschutzrecht in ihrem Bericht zu der Reform aber ab: "Digitale Technologien zu nutzen, um den Zugang zu Nachrichten und Presseartikeln zu erleichtern, schadet nicht notwendigerweise unverhältnismäßig den finanziellen Interessen der Verlage", heißt es in dem Bericht.

Comodini will den Verlegern anderweitig entgegenkommen: Sie sollen im eigenen Namen vor Gericht gegen die Verletzung von Rechten ihrer Autoren klagen können. Google und andere könnten aber wohl weiterhin kurze Textausschnitte in ihren Suchergebnissen nutzen - ohne dass die Verlage dafür eine finanzielle Entschädigung erwarten dürfen.

Sie können sich zwar auf das Urheberrecht ihrer Autoren berufen. Aber dieses deckt die kleinen Textausschnitte, sogenannte Snippets, nicht ab. Mit einem eigenen Leistungsschutzrecht wäre das anders.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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