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Bundesregierung listet beeinträchtigte Verteidigerrechte in der Türkei auf

Archivmeldung vom 14.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
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Die Bundesregierung hat in einer Untersuchung der neuen türkischen Prozessvorschriften zahlreiche Regelungen festgestellt, die "eine effektive Verteidigung beeinträchtigen können". Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Linken-Anfrage hervor, über die die "Rheinische Post" berichtet.

So kann die Verteidigung ausgeschlossen, die Kommunikation der Angeklagten mit ihren Anwälten untersagt und über Anträge auf Überprüfung der Untersuchungshaft ohne Anhörung des Beschuldigten entschieden werden. Die Außenexpertin der Linken, Sevim Dagdelen, bezeichnete es als bemerkenswert, dass sich die Bundesregierung einerseits für den inhaftierten deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel einsetzen wolle, andererseits aber den türkischen Präsidenten "auch noch für die Beseitigung des Rechtsstaats in der Türkei bezahlt".

Sie verwies darauf, dass 1,5 Milliarden Euro bis 2020 als EU-Zahlungen an die Türkei für Menschenrechtsschutz und den Ausbau des Rechtsstaates vorgesehen seien. Die könne man "besser gleich verbrennen", sagte Dagdelen der Redaktion. EU-Finanzhilfen für den Ausbau des Rechtsstaates müssten den Tausenden Gefolterten und Eingekerkerten "wie blanker Hohn in den Ohren klingen".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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