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Tod in Ferguson: Polizei geht gegen Journalisten vor

Archivmeldung vom 21.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Protest: Viele demonstrierten für Mike Brown. Bild: flickr.com/Fibonacci Blue
Protest: Viele demonstrierten für Mike Brown. Bild: flickr.com/Fibonacci Blue

Das Reporters Committee for Freedom of the Press hat an die St.-Louis-County-Behörden appelliert, die Anklagen gegen zwei Journalisten fallenzulassen, die vor einem Jahr über die Demonstrationen in Ferguson berichtet haben. Vergangene Woche wurden die Redakteure angeklagt, da sie eine McDonald's-Filiale widerrechtlich betreten und sich gegen die Staatsgewalt gewehrt hätten. Laut Polizei hätten sie das Fast-Food-Restaurant bei seiner Schließung nicht schnell genug geräumt.

Ryan J. Reilly von der "Huffington Post" und Wesley Lowery von der "Washington Post" versuchten am 13. August 2014 über die Demonstrationen in Ferguson nach der gewaltsamen Ermordung des unbewaffneten schwarzen Mannes Michael Brown durch die Polizei zu berichten. Sie wurden kurzzeitig inhaftiert, aber schnell wieder freigelassen - und dachten, die Sache hätte sich damit erledigt.

Dass nun aber ein Jahr nach dem Vorfall eine Anklage gegen sie eintrudelt, haben sie nicht erwartet. Das Reporters Committee schrieb deshalb einen Brief an die Behörden, der von 28 Nachrichtenanbietern und Medienorganisationen unterschrieben wurde, um eine Rücknahme der Anklage zu erwirken.

Fallenlassen der Anklage

"Die Tatsache, dass diese Journalisten davon abgehalten wurden, ihre Arbeit zu machen, ist schon bedenklich genug. Aber die Tatsache, dass Ihr Büro - nachdem Sie ein ganzes Jahr Zeit hatten, über Polizei-Eingriffe nachzudenken - nun den Weg der strafrechtlichen Verfolgung wählen will, ist erstaunlich", heißt es in dem Brief. Das Komitee verlangt ein sofortiges Fallenlassen der Anklage.

Quelle: www.pressetext.com/Marie-Thérèse Fleischer

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