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Gabriel und Maas setzen sich gegen Auslieferung von Akhanli ein

Archivmeldung vom 14.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Außenminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) haben sich in einem Brief an die spanische Regierung gegen eine Auslieferung des Kölner Autors Dogan Akhanli an die Türkei ausgesprochen.

Zwar habe Berlin volles Vertrauen in die spanische Justiz: "Zugleich verfolgt die deutsche Regierung die Möglichkeit einer Auslieferung von Herrn Akhanli mit Besorgnis", heißt es in dem Schreiben, aus dem die "Welt" zitiert. "Aus hiesiger Sicht droht aufgrund des persönlichen Hintergrundes von Herrn Akhanli und der aktuellen innenpolitischen Entwicklung in der Türkei eine Strafverfolgung aus politischen Gründen", schreiben die beiden Minister an ihre Amtskollegen in Madrid.

"Artikel 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, dem auch die Türkei beigetreten ist, verbietet die Auslieferung wegen politischer Verfolgung", heißt es zudem in einer Stellungnahme zu dem Verfahren, die dem Schreiben beigefügt ist. Deutsche Gerichte hätten ebenfalls einen Auslieferungsantrag der Türkei geprüft und keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten Akhanlis gefunden. Außerdem bestünden "erhebliche Zweifel an der Gewährleistung eines fairen Verfahrens" in der Türkei, schreiben die Minister.

Hier verweisen Gabriel und Maas auf andere Inhaftierte in der Türkei: "Gerade in den sich häufenden Fällen nicht türkischer Staatsangehöriger, denen terroristische oder Staatsschutzdelikte zur Last gelegt werden, hat sich die türkische Regierungsspitze wiederholt in Form von öffentlichen Vorverurteilungen geäußert. Es kann daher aufgrund der politisch belasteten Tatvorwürfe auch im Fall Akhanli nicht mit Sicherheit von einem fairen Verfahren vor einer unabhängigen Justiz ausgegangen werden." Die Minister weisen auch darauf hin, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unzulässig sei, wenn für einen Verurteilten keinerlei Aussicht bestehe, je wieder die Freiheit zu erlangen. Genau das drohe Akhanli in der Türkei.

"Die Möglichkeit einer solchen Bestrafung stellt daher nach deutscher verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung ein absolutes Auslieferungshindernis dar." Der aus der Türkei stammende Schriftsteller Akhanli ist seit 2001 deutscher Staatsbürger. Er war im August während eines Spanien-Urlaubs aufgrund einer türkischen Interpol-Suchmeldung festgenommen worden. Kurz darauf wurde er auf freien Fuß gesetzt - mit der Auflage, Spanien nicht zu verlassen. Seither prüft die Regierung in Madrid, ob ein Auslieferungsverfahren eingeleitet werden soll. Akhanli ist als Kritiker des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan bekannt. Er soll in der Türkei wegen politisch motivierter Straftaten vor Gericht gestellt werden. Von diesen Vorwürfen war er schon in der Vergangenheit aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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