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Union erwartet EuGH-Entscheidung zu Zurückweisungen an Grenzen

Freigeschaltet am 04.06.2025 um 09:19 durch Sanjo Babić
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof
Roben der Richter im Europäischen Gerichtshof

Foto: Wdwdbot
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Union geht davon aus, dass letztlich der Europäische Gerichtshof entscheiden wird, ob Deutschland Asylsuchende an der Grenze zurückweisen darf.

Der CSU-Innenpolitiker Thomas Silberhorn sagte am Mittwoch im rbb24 Inforadio, bisher liege nur eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren vor. Die Fragen müssten aber höchstrichterlich geklärt werden: "Wenn höchstrichterlich die Auffassung vorherrscht, dass jeder, der sich auf Asyl beruft, (...) ein Recht auf ein Dublin-Verfahren hat, dann ist diese Rechtslage immer noch nicht zufriedenstellend."

Das gelte insbesondere dann, wenn die betreffende Person auf dem Landweg nach Deutschland kommt und möglicherweise einen gefälschten Pass bei sich habe, so Silberhorn: "Wir wollen irreguläre Migration bekämpfen, und deswegen müssen wir uns auch vorbehalten, die Dublin-Verordnung ändern zu lassen."

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass es rechtswidrig war, drei Somalier an der deutsch-polnischen Grenze zurückzuweisen. Zunächst müsse geklärt werden, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei.

Quelle: rbb24 Inforadio (ots)

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