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Britisches Parlament hat Mitspracherecht bei Brexit-Entscheidung

Archivmeldung vom 03.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Das britische Parlament hat Mitspracherecht bei der Entscheidung über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Der britische High Court of Justice gab am Donnerstag einer Klage gegen einen Alleingang der britischen Regierung beim Brexit statt. Damit muss die Regierung die Zustimmung des britischen Parlaments einholen, bevor Artikel 50 des EU-Vertrags ausgelöst werden kann.

Allerdings ist der High Court of Justice nicht die oberste Instanz in dem Prozess, da der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs in der Sache angerufen werden kann. Es wird erwartet, dass die Regierung in Berufung gehen wird.

Ob Großbritannien wie geplant Artikel 50 bis Ende März 2017 auslösen kann oder ob sich der Zeitplan durch das Urteil verschiebt, ist noch unklar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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