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Brexit hat vorerst keine Auswirkungen auf Rentenansprüche

Archivmeldung vom 31.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rente (Symbolbild)
Rente (Symbolbild)

Bild: Erich Keppler / pixelio.de

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat zunächst keine Auswirkungen auf Rentenansprüche von Versicherten. Das bestätigte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund am Freitag dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Das gilt ausdrücklich für in beiden Ländern erworbene Versicherungszeiten. "Im Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien ist ein Übergangszeitraum zunächst bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart, in dem EU-Recht weiter gilt", so der Sprecher weiter. Die EU und das Vereinigte Königreich haben angekündigt, im Laufe des Jahres 2020 die beiderseitigen Beziehungen für die Zeit nach dem Übergangszeitraum neu zu regeln: "Sofern ein Abkommen zu den zukünftigen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit geschlossen wird, würde dieses die entsprechenden Regelungen des Austrittsabkommens ersetzen."

Rund 223.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung haben den Angaben zufolge eine britische Staatsangehörigkeit und können bei ihrer Rente von den EU-Regelungen profitieren. Etwa 52.000 Renten werden an Versicherte gezahlt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Versicherungszeiten in Großbritannien erworben haben. 22.000 Renten werden von der Deutschen Re ntenversicherung nach Großbritannien gezahlt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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