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Anstieg registrierter Schutzsuchender im Jahr 2019 auf 3 % abgeschwächt

Archivmeldung vom 23.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Am 31.12.2019 waren 1,839 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um 57 000 (+3 %).

Das ist der geringste Anstieg seit dem Jahr 2012. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten.

Weniger Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus

Zu den Schutzsuchenden zählten zum Stichtag am 31. Dezember 2019 rund 266 000 Personen mit offenem Schutzstatus, über deren Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das waren 40 000 weniger als im Vorjahr (- 13 %). Der Rückgang ist sowohl auf eine weitere Abarbeitung anhängiger Asylverfahren als auch auf einen weiteren Rückgang neuer Asylanträge zurückzuführen.

Zahl der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus um 6 % gestiegen

1,360 Millionen Schutzsuchende verfügten Ende 2019 über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Das waren 77 000 mehr als im Vorjahr (+6 %). Die drei Herkunftsstaaten Syrien (41 %), Afghanistan (11 %) und Irak (10 %) machten gemeinsam den Großteil aller Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus aus. Für die große Mehrheit ist der anerkannte Schutzstatus zeitlich befristetet (80 %).

Mehr Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus

Schutzsuchende, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben, zählen zu den Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus. Ende 2019 handelte es sich hierbei um 213 000 Personen. Das waren rund 20 000 mehr als Ende 2018 (+10 %). Auch dieser Anstieg ist unter anderem auf eine weitere Abarbeitung anhängiger Asylverfahren zurückzuführen. Bei 84 % von ihnen war eine Duldung im AZR registriert, das heißt die Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt. Ende 2019 machten afghanische (12 %), irakische (10 %) und russische Staatsangehörige (5 %) die größten Anteile an Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus aus.

Erste Bilanz der Fluchtmigration von 2014 bis Ende 2016

Zum Jahresende 2016 waren 1,038 Millionen Schutzsuchende im AZR registriert, die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 erstmals nach Deutschland eingereist waren. Damals hatten 52 % von ihnen noch einen offenen Schutzstatus. Drei Jahre später waren die Schutzsuchenden des Jahres 2016 zu 80 % auch weiterhin als Schutzsuchende registriert: 634 000 mit einem anerkannten Schutzstatus (61 %), 102 000 mit abgelehntem Schutzstatus (10 %) und 97 000 mit einem offenen Schutzstatus (9 %). Rund 20 % waren Ende 2019 nicht mehr als Schutzsuchende registriert: 120 000 von ihnen hielten sich nicht mehr in Deutschland auf (12 %); Weitere 19 000 (2 %) wurden - hauptsächlich im Zusammenhang mit nachträglichen Korrekturen - aus dem Register gelöscht. 65 000 Personen (6 %) waren nach Angabe des AZR weiterhin in Deutschland, allerdings zum Stichtag nicht als Schutzsuchende/r. Sie warteten Ende 2019 auf die Entscheidung über die Ausstellung oder Verlängerung ihres Aufenthaltstitels oder hatten mittlerweile einen Aufenthaltstitel aus dem nicht-humanitären Bereich erhalten.

Methodische Hinweise

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. Zu ihnen zählen Personen,

a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),

b) denen ein befristeter oder unbefristeter Schutzstatus anerkannt wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),

c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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