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Niederösterreich: Corona-Fonds der schwarz-blauen Landesregierung nimmt Gestalt an

Archivmeldung vom 24.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Landbauer: Ailura / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 AT; freigestellt; Hinterrund: Pixabay; Montage: AUF1 Mikl-Leitner: Gregor Tatschl / Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0  / Eigenes Werk
Bild: Landbauer: Ailura / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 AT; freigestellt; Hinterrund: Pixabay; Montage: AUF1 Mikl-Leitner: Gregor Tatschl / Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0 / Eigenes Werk

Der sogenannte Corona-Fonds hat schon bei seiner Ankündigung durch die niederösterreichische Landesregierungs-Koalition aus ÖVP und FPÖ die Wellen hochgehen lassen. Denn damit wird klargestellt, dass es die Opfer der Corona-Maßnahmen und der Gen-Stiche tatsächlich gibt. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Jetzt hat die Landesregierung die Richtlinien dazu bekanntgegeben. Heute, am Freitag, erfolgte die Präsentation .

Rückerstattung erfolgt

Demnach werden Coronastrafen, die vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurden, vollständig rückerstattet. Auch für etwaige Anwaltskosten gibt es pro angefochtener Strafe bis zu 1.000 Euro. Für Opfer der Gen-Spritzen sind bis zu 1.500 Euro vorgesehen. Gleiches gilt für Menschen, die vermeintlich an Long-Covid leiden. Vermeintlich deshalb, weil viele dieser Betroffenen auch geimpft sind und daher nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob tatsächlich Covid die Symptome verursacht hat oder doch die Gentechnik-Injektion. Auch für die Behandlung maßnahmenbedingter psychischer Erkrankungen werden bis 1.000 Euro vom Covid-Fonds übernommen. 

Zuschüsse bei erlittenen Nachteilen

Zuschuss von maximal 500 Euro gibt es für Nachhilfe, die coronabedingt notwendig wurde und bis zu 2.000 Euro bekommen Vereine, die sich um Probleme bei Kindern und Jugendlichen kümmern. Ab September können Kosten, die zwischen dem ersten Lockdown im März 2020 und dem Ende der Zwangsmaßnahmen im Juni 2023 angefallen sind, über eine Internetseite der Landesregierung eingereicht werden. Stichtag ist der 28. Februar 2025. Ausbezahlt wird bis zum August 2025. Insgesamt ist der Fonds mit 31,3 Millionen Euro dotiert.

Landesregierung muss noch grünes Licht geben

Bevor Geld fließen kann, muss noch der Beschluss der Landesregierung erfolgen. Der gilt als reine Formsache. Am 27. Juni soll dieser im Zuge der nächsten Regierungssitzung erfolgen. Landes-Vize Udo Landbauer von der FPÖ erklärte zum Corona-Fonds: „Wir haben alles rausgeholt, was nur irgendwie möglich ist. Die Wiedergutmachung ist auch eine Mahnung dahingehend, dass die Freiheit und die Grundrechte unserer Bevölkerung nicht verhandelbar sind.“. Der Corona-Fonds ist nun das offizielle Eingeständnis, dass die von der Regierung verhängten Zwangsmaßnahmen u.a. massive gesundheitliche und psychische Schäden angerichtet haben. Von der ruinierten Wirtschaft gar nicht erst zu sprechen."

Quelle: AUF1.info

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