Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Berlin bezieht im Fall Yücel Stellung vor Menschenrechtsgericht

Berlin bezieht im Fall Yücel Stellung vor Menschenrechtsgericht

Archivmeldung vom 01.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deniz Yücel (2014)
Deniz Yücel (2014)

Von blu-news.org - Deniz Yücel, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=36382520

Die Bundesregierung hat ihre Stellungnahme im Verfahren um die Inhaftierung des "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgegeben. Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Yücel ausschließlich aufgrund seiner Berichterstattung inhaftiert worden sei, berichtet die "Welt".

Es bestehe Anlass zur Sorge, dass seine Inhaftierung gegen die Grundrechte und -freiheiten verstoße, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben seien. "Jede Unterdrückung von kritischer Berichterstattung ist mit unserem Verständnis von Pressefreiheit nicht vereinbar", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der "Welt". "Wir werden nichts unversucht lassen, um uns für ein rechtsstaatliches Verfahren für Deniz Yücel einzusetzen. Deswegen haben wir auch im Verfahren vor dem EGMR eine Stellungnahme abgegeben und darin unsere Position sehr deutlich gemacht." Nach Auffassung der Juristen der Bundesregierung kann sich die türkische Regierung bei der Einschränkung von Bürgerrechten nicht in jedem Fall auf den Ausnahmezustand berufen, der seit dem gescheiterten Putschversuch vom Juli 2016 herrscht.

"Wir legen in der Stellungnahme auch dar, dass selbst in einem Notstandsfall, auf den die Türkei sich aufgrund des gescheiterten Putschversuchs von 2016 beruft, ein Eingriff in das Freiheitsrecht aus Art. 5 der Konvention nicht grenzenlos möglich ist", heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt Freiheit und Sicherheit der Bürger auch vor staatlichen Eingriffen. Nach Eingang der Stellungnahme kann das Gericht eine öffentliche Anhörung zulassen oder in nicht öffentlicher Sitzung befinden. Kürzlich war gemeldet worden, das Gericht wolle noch vor der Sommerpause entscheiden, ob Yücels Inhaftierung mit der Menschenrechtskonvention vereinbar ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bier in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige