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Brand: Starkes Signal aus Den Haag - Für Völkermord kann es nur lebenslänglich geben

Archivmeldung vom 20.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Brand (2013), Archivbild
Michael Brand (2013), Archivbild

Foto: Tobias Koch
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere bosnische Serbenführer Radovan Karadzic ist am heutigen Mittwoch im Berufungsverfahren zu einer lebenslänglichen Haftstrafe u.a. wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen verurteilt worden.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand: "Das UN-Gericht hat heute ein starkes Signal gesetzt, indem es im Berufungsverfahren das ursprüngliche Urteil gegen den Kriegsverbrecher Karadzic verschärft hat: Für Völkermord kann es nur lebenslänglich geben.

Das ursprüngliche Strafmaß von 40 Jahren war unzureichend und wurde zu Recht revidiert. Die heutige Verurteilung ist von Bedeutung, für Täter wie vor allem für die Opfer.

Das Urteil sendet außerdem ein wichtiges Signal weit über Bosnien-Herzegowina hinaus: Es zeigt, dass internationales Kriegsvölkerrecht überwacht wird, Verstöße mit aller Konsequenz sanktioniert werden. Dessen sollten sich Despoten in Syrien, Südsudan und anderswo sehr bewusst sein. Das Urteil stärkt aber auch das internationale Rechtssystem und damit einen wichtigen Pfeiler der internationalen Ordnung. Auch dies ist in so krisenbehafteten Zeiten wie den heutigen bedeutsam.

Auch nach diesem Urteil braucht es eine echte Aufarbeitung des Völkermordes - in Bosnien-Herzegowina, in Kroatien und vor allem in Serbien. Versöhnung und Aufarbeitung sind Voraussetzung für eine Annäherung an den Rechts- und Werterahmen der Europäischen Union."

Hintergrund:

Die UN-Richter in Den Haag verurteilten Karadzic wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren. Dem Urteil zufolge ist er schuldig wegen Mordes, Verfolgung und Zwangsvertreibung bosnischer Muslime. Außerdem habe er die 44 Monate dauernde Belagerung der bosnischen Stadt Sarajevo sowie den Völkermord von Srebrenica zu verantworten, schreiben die Richter.

Das heutige Berufungsurteil wurde vom sogenannten Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe gefällt. Es ist der Rechtsnachfolger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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