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Leutheusser-Schnarrenberger: "Roll-Back in der Flüchtlingspolitik wird 'Dublin' nicht retten"

Archivmeldung vom 18.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Podiumsdiskussion im Bundesministerium der Justiz im August 2013
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Podiumsdiskussion im Bundesministerium der Justiz im August 2013

Foto: Rectifier99
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu den Medienberichten, nach denen die Bundesregierung eine 180-Grad-Kehrtwende in der Flüchtlingspolitik einleiten will und Flüchtlingen künftig nur noch eine Rückfahrkarte in das EU-Erstaufnahmeland gewährt, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Bundesjustizministerin a. D.: "Das Dublin-Regelwerk ist bereits seit Jahren gescheitert. Eine Wiederherstellung durch ein 'Roll-Back' wird nicht funktionieren. Der 'Verschiebebahnhof' Europa und die strukturelle Überforderung der Grenzstaaten gehen zu Lasten der Schutzsuchenden genauso wie zu Lasten der Mitgliedsstaaten. Die pauschale Qualifizierung von EU-Staaten als 'sicher' ist bereits juristisch nicht so einfach, wie politisch immer getan wird."

Leutheusser-Schnarrenberger: "Die aktuelle 'Dublin-Verordnung' nimmt bereits das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 auf. Danach verlieren die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, einen Asylbewerber an den als zuständig bestimmten Mitgliedstaat zu überstellen, wenn das Rechts- oder Asylsystem in diesem Mitgliedsstaat systemische Mängel aufweist. Und zwar in der Gestalt, dass die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards nicht gewährleistet ist und eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht.

Statt die gesamte Energie in Hilfen für die überforderten EU-Mitgliedsstaaten zu stecken, scheint die Bundesregierung jetzt in einem Zickzackkurs das Asyl-Recht mit Füßen zu treten. Die EU bekennt sich sogar in der EU-Grundrechtecharta explizit zum Recht auf Asyl. Dieser menschenrechtlich begründete Flüchtlingsschutz ist auch in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründet.

Jetzt ist die Zeit für neue Regeln in der europäischen Asyl-Politik. Das ist die Herausforderung der EU-Politik: ein neues europäisches Regelwerk für Asyl zu etablieren, das sich wieder am europäischen Recht und am Völkerrecht orientiert. Die Zeiten, in denen Abschottung und Abschreckung einen menschenrechtlichen Flüchtlingsschutz ersetzen, müssen vorbei sein."

Quelle: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (ots)

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