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Schweizer Regierung bestätigt Einwanderungsbeschränkung

Archivmeldung vom 05.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Die Regierung der Schweiz hat mehrere Gesetzesentwürfe gebilligt, welche auf die Beschränkung der Einwanderung gerichtet sind, darunter auch die Arbeitsmigration aus EU-Ländern. Damit hat Bern das Ergebnis des gesamtnationalen Referendums vom 9. Februar 2014 bestätigt, gemäß welchem das Land das Quotensystem nicht später als Februar 2017 umsetzt. Dies meldet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "In diesem Zusammenhang führe die Regierung einseitig so etwas wie eine Verteidigungsrestriktion ein: Diese werde „die maximale Anzahl“ der Aufenthalte in der Schweiz für Bürger der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation bestimmen, wenn „ein bestimmtes Einwanderungslimit überschritten wird“.

Bürger dieser Länder werden somit das Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren, sobald ihr Arbeitsvertrag abläuft. Außerdem sollen Maßnahmen getroffen werden, welche Ausländern, die Arbeit in der Schweiz suchen, den Zugang zu Sozialhilfe verbietet."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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