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Ramadan: Lockdown-Befreiung für Muslime in Frankreich

Archivmeldung vom 20.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ramadan (Symbolbild)
Ramadan (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Für Muslime begann der Ramadan am Dienstag, 13. April, und endet am 12. Mai. Ein Ramadan, der für Muslime in Frankreich eine teilweise Lockdown-Befreiung bedeutet. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht in "Le Figaro" und "MPI".

Weiter berichtet das Magazin: "Nach Informationen von Le Figaro, „hat die Direktion des Departements Hérault eine Information des Innenministeriums erhalten, die besagt, dass den „Gläubigen“, die das Gebet um 5:30 Uhr morgens, vor dem Ende der Ausgangssperre, verrichten wollen, eine „Toleranz“ gewährt wird.

Eine Toleranz für das erste Morgengebet also während des totalen Lockdowns, wozu dann noch am Abend die Zeit der Almosen kommt, die den Muslimen in einigen Departements (Tarn, Herault und Gironde) wegen des Ramadan gewährt wurde.

„Im Departement Tarn“, heißt es in demselben Artikel in Le Figaro, „wie unsere Kollegen von der Lokalzeitung Le Journal d’Ici berichtet haben, wurde die Polizei von der Präfektur angewiesen, Muslime nicht zu bestrafen, die zwischen 19 und 22 Uhr und ab 5 Uhr morgens auf der Straße angetroffen sind, während in Frankreich wegen des Covid eine totale Ausgangssperre herrscht. In einer E‑Mail-Nachricht, die am Mittwoch, den 14. April, bei den Gendarmen und Polizeibeamten des Departements einging und die von den lokalen Medien eingesehen werden konnte, wird versichert, dass „die Religionsausübenden von der Präfektur ermächtigt sind, Almosen zu verteilen (was übersetzt bedeutet, Essen an Freunde, Familie usw. zuzustellen)“. Diese Anweisung, die auch von Le Parisien ‚bestätigt wurde‘, gilt für die gesamte Dauer des Ramadan, der dieses Jahr vom 13. April bis zum 12. Mai dauert.“

In der E‑Mail-Nachricht wird auch betont, so Ouest-France, dass „das nächtliche Zeitfenster dem islamischen Fastenbrechen entspricht und es möglicherweise zu Versammlungen auf öffentlichen Straßen oder in der Nähe von Moscheen kommen kann.

Auch die Polizei der Gironde erhielt laut Marianne am Donnerstag, den 15. April, eine ähnliche E‑Mail-Nachricht: „Mehrere örtliche muslimische Führer haben darum gebeten, ihren Glaubensbrüdern zu erlauben, das Morgengebet um 5:30 Uhr zu verrichten, eine halbe Stunde vor Ende der Ausgangssperre.“ Daher gewährt die Präfektur „eine Toleranz […], um den Gläubigen zu erlauben, trotz des Endes der Ausgangssperre um 6:00 Uhr morgens bereits um 5:30 Uhr zu beten, ohne dass eine Änderung des Dekrets erforderlich ist.“

Ohne so spezifisch zu sein, sahen Polizeibeamte im Departement Var auch, dass bereits am Mittwoch, den 14. April, eine E‑Mail-Nachricht mit dieser Art von Anweisung zirkulierte, wiederum laut Marianne: „Was […] die Versammlung von Menschen nach bzw.vor der Ausgangssperre betrifft, hat das Hauptquartier Anweisungen gegeben, Mäßigung, Toleranz und Unterscheidungsvermögen in Übereinstimmung mit den ministeriellen Anweisungen zu zeigen“.

Fazit: Während den Katholiken in Frankreich keine Ausnahme von der Ausgangssperre gewährt wurde, um Ostern zu feiern, genehmigt Innenminister Gérald Moussa Darmanin den Muslimen eine Ausnahmeregelung für den Ramadan, wobei als Polizei-Instruktion ein nicht näher definiertes „Unterscheidungsvermögen“, soll wohl heißen: „Gesichtserkennung“, gilt. Ein weiterer Schritt also in Richtung „Grand Remplacement“ (dt. „Großer [Bevölkerungs-]Austausch“), in diesem Falle die Ablösung der katholischen Religion in Frankreich und anderen ehemals christlichen Ländern durch die muslimische Religion…

  • Datenbasis: MPI

Quelle: Unser Mitteleuropa

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