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Gros: Europa braucht eine Rückbesinnung auf seine Grundsätze

Archivmeldung vom 27.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Bayerns Genossenschaften bekennen sich zu einem starken Europa, das Bürgern und Unternehmen im Freistaat einen spürbaren Mehrwert bietet. Das geht aus dem Positionspapier des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) zur Europawahl am 26. Mai hervor, das Verbandspräsident Jürgen Gros heute in München vorgestellt hat. An der Veranstaltung, dem Auftakt für das GVB-Format "Klartext am Türkentor", nahm der schwäbische Europaabgeordnete Markus Ferber teil.

Ein Garant für Stabilität und Wohlstand

"Europa ist ein Erfolgsprojekt", machte Gros deutlich. Zugleich erinnerte er an die in den europäischen Verträgen und Rechtstexten verankerten Grundsätze, die in der Praxis zu wenig beachtet würden. Gros: "Die politischen Kräfte sollten sich stärker auf die in Europa festgelegten Spielregeln besinnen." Dazu gehören für die bayerischen Genossenschaften Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, die Einheit von Haftung und Kontrolle, Regeltreue sowie die Fokussierung auf kleine und mittlere Unternehmen (siehe Anhang). "Diese Grundsätze müssen sich im Leitbild der EU wiederfinden, damit Europa ein Garant für Stabilität und Wohlstand bleibt", sagte der Verbandspräsident.

Als Beispiel für die Missachtung des Subsidiaritätsprinzips nannte Gros die umstrittenen Pläne für eine europäisches Einlagensicherung: "Der bewährte deutsche Sparerschutz bietet ein hohes Sicherheitsniveau für die Bankkunden. Es wäre gefährlich, diese nationale Lösung durch ein zentralisiertes EU-System zu ersetzen. Dadurch würde die Stabilität der Bankenunion untergraben und die Ansteckungsgefahr zwischen den Bankensystemen erhöht."

Im Positionspapier weist der GVB auf weitere Handlungsfelder in den Politikbereichen Finanzwesen, Energie und Landwirtschaft hin, in denen die EU-Grundsätze zu wenig Beachtung finden. So lehnt der Verband staatliche Eingriffe in die genossenschaftlichen Milchlieferbeziehungen als unverhältnismäßig ab. "Auch bei schwierigen Marktbedingungen können Landwirte ihre Milch bei Molkereigenossenschaften absetzen. Die Abnahmegarantie in Kombination mit der Andienungspflicht bietet den Landwirten Stabilität trotz Volatilität", sagte Gros. Eine EU-Reglementierung würde diese stabilisierende Wirkung gefährden.

Ferber spricht sich für mehr Verhältnismäßigkeit aus

Der Finanzpolitiker Ferber ging in seinem Impulsvortrag über europäische Bankenregulierung auf den EU-Grundsatz der Proportionalität ein. "Regulierung muss verhältnismäßig sein. Deshalb ist es richtig, kleinere Kreditinstitute anders zu behandeln als international tätige Investmentbanken", sagte der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. Er begrüßte vor diesem Hintergrund die kürzlich erfolgte Einigung über das EU-Bankenpaket, das regulatorische Erleichterungen für kleinere Banken vorsieht. Weitere Anstrengungen seien jedoch notwendig, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht zu werden.

Das Positionspapier zur Europawahl lässt sich auf der GVB-Webseite als PDF-Dokument herunterladen: www.gv-bayern.de/europawahl2019

EU-Grundsätze, die Bayerns Genossenschaften wichtig sind

1. Subsidiarität

Die Stärke Europas beruht auf seiner wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt. Nur wenn diese Vielfalt Berücksichtigung findet, ist Europa ein Erfolgsprojekt. Dazu muss die EU das in den europäischen Verträgen verankerte Subsidiaritätsprinzip beherzigen. Die EU sollte nur tätig werden, wenn regionale oder nationale Maßnahmen nicht ausreichen und politische Ziele unzweifelhaft besser gemeinsam erreicht werden können.

2. Verhältnismäßigkeit

Die EU-Rechtsetzung beruht auf dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Es besagt, dass europäische Vorgaben geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, um ihr Ziel zu erreichen. Aufwand und Nebenwirkungen sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen europäischer Regeln stehen. Ansonsten drohen Überregulierung und unnötige Bürokratie.

3. Haftung

Die EU wirkt auf eine wettbewerbsfähige Soziale Marktwirtschaft hin. So steht es in Artikel 3 des Lissabonner Vertrags. Zentrales Wesensmerkmal der Sozialen Marktwirtschaft ist das Haftungsprinzip. Auf die EU übertragen heißt das: Wo die EU handelt, haftet auch die EU. Wo Mitgliedsstaaten eigenverantwortlich Politik gestalten, müssen sie die Konsequenzen ihrer Politik tragen. Fallen Handeln und Haftung auseinander, drohen fatale Fehlanreize.

4. Regeltreue

Der Zusammenschluss in einer Gemeinschaft erfordert, dass jedes einzelne Mitglied die gemeinsamen Verträge und Regeln einhält. Das ist die Grundlage für Solidität und Solidarität in Europa. Dennoch werden europäische Vereinbarungen eigenwillig ausgelegt oder sogar gebrochen. Das erschüttert das Vertrauen in die EU. Das verlorene Vertrauen kann nur zurückgewonnen werden, wenn sich alle Mitgliedsstaaten konsequent an Wort und Sinn der Regeln halten.

5. "Vorfahrt für KMU"

In der EU-Gesetzgebung gilt das Prinzip "Vorfahrt für KMU". Es besagt, dass die EU die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) angemessen berücksichtigen soll. Denn KMU stellen die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze in der EU. Sie nehmen eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft ein.

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt seit mehr als 125 Jahren die Interessen bayerischer Genossenschaften. Zu seinen 1.242 Mitgliedern zählen 236 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.006 Unternehmen aus Branchen wie Landwirtschaft, Energie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Sie bilden mit rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Anteilseignern eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2018)

Quelle: Genossenschaftsverband Bayern (ots)

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