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Abschiebungen: Bundespolizei stellt Bordgewalt von Piloten infrage

Archivmeldung vom 04.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abschiebung im Flughzeug durch die FRONTEX (Symbolbild)
Abschiebung im Flughzeug durch die FRONTEX (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nachdem im Jahr 2018 mehr als 500 Abschiebungen an den Fluglinien gescheitert sind, stellt die Bundespolizei die Bordgewalt der Piloten in Frage. "Im Konfliktfall hat die Luftsicherheitsbehörde am Boden das letzte Wort, also die Bundespolizei", sagte Behördenchef Dieter Romann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Unsere Personenbegleiter Luft stellen sicher, dass von Rückzuführenden für Passagiere und Besatzungen keine Gefahren ausgehen", betonte Romann. Der Pilot könne die Bundespolizei als originären Hoheitsträger nicht an seiner Aufgabenwahrnehmung hindern, "vor allem nicht am Boden auf deutschem Staatsgebiet".

Die Rechtslage sei klar: Nach Paragraph 12 Absatz 1 des Luftsicherheitsgesetzes habe der Pilot nur als Beliehener für die Sicherheit an Bord des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges zu sorgen. Daraus folgt für Romann, dass die Piloten den originären Hoheitsträger, die Bundespolizei, respektieren müssen. Die meisten Abschiebungen scheiterten allerdings schon im Vorfeld daran, dass die betreffenden Personen am Abflugtag oder auch schon vorher nicht aufgefunden werden. Romann begrüßte die Pläne von Innenminister Horst Seehofer (CSU), ausreisepflichtige Asylbewerber direkt am Flughafen in Ausreisegewahrsam zu nehmen. Die Initiative sei "völlig richtig", sagte Romann. Allerdings müssten die Flughäfen dafür den Ländern Fläche zur Verfügung stellen. "Die Unterbringung und Versorgung ist Sache der Länder. Die Ausreisepflichtigen werden uns grundsätzlich am Flughafen übergeben", erläuterte Romann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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