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Hamburgs Justizsenator will neue Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen

Archivmeldung vom 14.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Im Kampf gegen Steuerbetrug und Vermögensverschleierung will Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) das Strafrecht verschärfen und stärker gegen Geschäfte mit "Briefkastenfirmen" in Übersee vorgehen. Eine von Steffen initiierte Beschlussvorlage für die Herbsttagung der Justizminister Ende dieser Woche sieht vor, dass Geschäfte mit Briefkastenfirmen etwa in Panama künftig nicht mehr nur mit einem Bußgeld bestraft werden - sondern mit einem eigenen Straftatbestand der "Steuergefährdung durch Vermögensverschleierung".

Wer Vermögen in Scheingesellschaften etwa in Panama verschleiert, soll nach Ansicht von Steffen - wie im Tatbestand der "Geldwäsche" (§261 StGB) - das Vermögen "nicht mehr legal in den Wirtschaftskreislauf einführen können", heißt es in dem Entwurf, der den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt. Stattdessen zieht der Staat zieht das Geld ein.

"Vermögensverschleierung hat nicht die gleiche Qualität wie Falschparken. Sie sollte daher auch nicht wie falsches Parken als Ordnungswidrigkeit geahndet werden", sagt Steffen der Funke-Mediengruppe. Sondern als Straftat. Nur wer sich freiwillig bei der Steuerbehörde anzeige, bei dem werde das Vermögen wieder "verkehrsfähig". Die Beschlussvorlage für die Justizministerkonferenz hat zum Ziel, die Bundesregierung zur Vorbereitung entsprechender Gesetzesänderungen aufzufordern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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